Aktuelles bei Whatsapp und Co

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Im Zuge einer neuen Datenschutzverordnung, die ab dem 25.Mai 2018 gültig ist, verändern sich auch einige Bestimmungen in den sozialen Medien. Die Altersgrenze für Kinder und Jugendliche ist seit langem immer wieder Thema, nun ändert sich vielleicht ein wenig. Aber wirklich nur wenig. Was gibt es Aktuelles bei Whatsapp und Co ?

Die beliebtesten sozialen Dienste im Überblick

  • Snapchat bleibt weiterhin bei der Altersgrenze von 13 Jahren, verpflichtet sich aber, sensible Daten wie den Standort (Ortung) nicht zu erheben.
  • Whatsapp setzt das Nutzungsalter von 13 auf 16 Jahre hoch, jüngere User brauchen das Einverständnis der Eltern.
  • Facebook bleibt bei seinem Eintrittsalter von 13 Jahren. Der Dienst will erreichen, dass jugendliche Nutzer die Profile der Eltern oder wenigstens ihre E-Mail-Adresse angeben, wenn sie unter 16 Jahren alt sind. Außerdem werden folgende Neuerungen eingeführt:
    • Gesichtserkennung bleibt für Minderjährige grundsätzlich deaktiviert
    • Beziehungsstatus, Religionszugehörigkeit oder politische Ansichten können nur mit dem Einverständnis der Eltern gepostet werden
  • Der Dienst musica.ly verbietet eine Nutzung unter 13 Jahren und fragt das Alter beim Anlegen eines Kontos ab. Zwischen 13 und 18 Jahren ist die Nutzung nur mit Erlaubnis der Eltern zulässig. Achtung: Auf der Plattform finden sich aber massenhaft Videos von ganz offensichtlich jüngeren Kindern. Musical.ly setzt hier offenbar die eigenen Standards nicht durch.

Liebe Eltern, bleibt wachsam trotz „Aktuelles bei Whatsapp und Co“

Aktuelles bei Whatsapp und CoAlle sozialen Dienste sind nicht dazu verpflichtet, die Altersgrenzen auch zu überprüfen. Soviel als zu Aktuelles bei Whatsapp und Co in Bezug auf den Datenschutz. Lediglich bei Meldungen können Sie nachforschen und einen Altersnachweis einfordern. Es bleibt also nach wie vor für Kinder und Jugendliche sehr einfach, ein falsches Alter anzugeben und die sozialen Dienste zu nutzen. Auch die neuen Datenschutzverordnung lässt Eltern nicht aus der Verpflichtung zu überprüfen, was ihre Kinder im Internet machen.

Vielleicht steigt jedoch die Sensibilisierung für den Umgang mit den eigenen Daten durch das neue Gesetz. Zumindest wird das Thema wieder mal in den Mittelpunkt gerückt. Und dass es wichtig ist, zeigt die wachsende Zahn von Mobbingopfern in unseren Schulen. Noch immer sind Lehrer oft hilflos, wenn einzelne Kinder gemobbt werden und sich immer weiter zurückziehen.

Das können Sie tun, wenn Ihr Kind gemobbt wird

Nehmen Sie bei dem Verdacht auf Mobbing auf jeden Fall Kontakt mit der Schule und den Lehrern auf, häufig wissen die Lehrer nämlich gar nicht, was in den Klassen außerhalb des Unterrichts so passiert. Die Schule ist zuständig für den Schutz der ihr anvertrauten Schüler und in den meisten Schulprogrammen steht auch etwas zu kooperativem und respektvollem Umgang miteinander. Stehen Sie Ihrem Kind zur Seite, alleine kann es die Situation nicht bewältigen. In vielen Fällen ist es sinnvoll, neben dem Klassenlehrer auch den Vertrauenslehrer und die Schulleitung zu informieren.

Versuchen Sie, Ihr Kind zu stützen, in dem Sie voll auf seiner Seite sind, ihm Erfolgserlebnisse ermöglichen (z.B. bei Hobbies) und ihm das Gefühl geben, dass es Ihnen von den Problemen erzählen kann und diese nicht lächerlich oder peinlich sind.

 

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