(Anzeige) Karin hat gesundheitliche Probleme und muss auf einen neuen Beruf umschulen, Anna möchte nach der Elternzeit wieder einsteigen. Jürgen ist seit einiger Zeit arbeitslos und braucht Unterstützung bei der Suche nach neuen Berufsfeldern und im Bewerbungsverfahren. Und Friedrich möchte an einem betrieblichen Training teilnehmen, um seine Qualifikation zu verbessern.
Eine Möglichkeit, um diese Ziele umzusetzen, ist das Beantragen eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS). Der Gesetzgeber möchte damit Menschen besser fördern, die es aus den unterschiedlichsten Gründen etwas schwerer haben, auf dem Arbeitsmarkt (wieder) Fuß zu fassen.
Mit Weiterbildungen die eigenen Kenntnisse verbessern
Wer den Vermittlungsgutschein beantragt und bekommt, kann diesen bei WBS einsetzen. Der bekannte und versierte Träger beruflicher Weiterbildungen und Umschulungen ist zugelassen nach AZAV und hat eine Vielzahl von Maßnahmen im Angebot. Interessenten können unter 230 unterschiedlichen Kursen auswählen und direkt auf der Internetseite überprüfen, welche in seiner Nähe stattfinden.
Weiterbildungen und Umschulungen sind eine fantastische Möglichkeit, um im Berufsleben Fuß zu fassen und immer auf dem neuesten Stand zu bleiben. Außerdem ermöglichen sie Qualitätssprünge in vielen Arbeitsfeldern, was in der Regel auch mit einem höheren Gehalt verbunden ist.
Mit Vermittlungsgutscheinen eigene Kosten sparen
Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) erhalten Sie, bei der Erfüllung der Fördervoraussetzungen, passgenau zugeschnittene Angebote. Mit solch einem Vermittlungsgutschein können die Kosten für eine private Arbeitsvermittlung, ein professionelles Jobcoaching oder eine betriebliche Trainingsmaßnahme übernommen werden.
Den Gutschein können Sie beantragen
Wenn Sie einen Vermittlungsgutschein beantragen möchten, können Sie das bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter machen. Es handelt sich dabei um ein formloses Anschreiben, jeweils mit Bezug auf die jeweiligen Paragraphen im Sozialgesetzbuch, die auf Ihre Situation zutreffen.
Neben der Unterscheidung zwischen ALG 1 und ALG 2 kann dabei auch auf Langzeitarbeitslosigkeit oder körperliche Behinderung verwiesen werden. Außerdem sollte aus dem Anschreiben hervorgehen, ob Sie den Gutschein für eine private Arbeitsvermittlung oder für eine Aktivierungsmaßnahme benötigen.
Wählen Sie zwischen drei Möglichkeiten aus
Wenn Sie den Vermittlungsgutschein beantragen, entscheiden Sie sich für eine der drei angebotenen Fördermaßnahmen.
- Sie nehmen Kontakt mit einer privaten Arbeitsvermittlung auf, die über eine AZAV- Zertifizierung verfügt. Dort lassen Sie sich in einen Job vermitteln und Ihre Agentur für Arbeit übernimmt die Kosten.
- Als zweite Möglichkeit können Sie ein professionelles Jobcoaching und Profiling eines Bildungsanbieters nutzen.
- Die dritte Fördermaßnahme ist die Teilnahme an einem betrieblichen Training.
Der Träger rechnet ab
Abhängig davon, für welche Förderungsmaßnahme Sie sich entschieden haben, wird Ihr Aktivierungs- und Bildungsgutschein (AVGS) durch den Träger der jeweiligen Maßnahme bei der Agentur für Arbeit abgerechnet. Sie müssen mindestens sechs Wochen in Ihrem Arbeitsverhältnis tätig sein, damit der von Ihnen ausgewählte Arbeitsvermittler Ihren Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhält.
Falls Sie sich für ein professionelles Jobcoaching oder für eine betrieblichen Trainingsmaßnahme entschieden haben, geben Sie den Aktivierungs- und Bildungsgutschein an den Träger weiter.