Es kommt vielleicht etwas spät, aber es kommt – ein Präventivschlag gegen Cybergrooming und andere sexuelle Übergriffe gegen Kinder im Internet. Bisher konnten sich pädophile Täter recht sicher fühlen, denn die Hürden für Ermittler lagen hoch. Zugang zu den einschlägigen Internetforen bekamen sie nur mit eigenem Fotomaterial. Doch genau das, nämlich sich mit Fotos von Kindern anzumelden, war ihm nicht erlaubt. Es ist also leicht vorstellbar, wie schwierig es ist, die Täter auszumachen. Das hat der Bundestag jetzt mit einem neuen Gesetz geändert. Die Polizei bzw. deren spezielle Ermittler dürfen sich nun mit eigenem Fotomaterial in den entsprechenden Foren anmelden.
Sexuelle Kontakte zu Kindern werden früher strafbar
Dass diese kinderpornographischen Bilder keine echten Kinder zeigen, sondern vom Computer verfälscht wurden, ist dabei Nebensache. Wichtig ist, dass es nun nicht mehr als eine Straftat gilt, wenn Ermittler sich mit gefälschten Bildern in pädophilen Foren einwählen. Aber es gibt noch weitere gute Neuigkeiten.
Künftig wird schon der Versuch strafbar sein, in den verschiedenen sozialen Medien sexuelle Kontakte zu Kindern anzubahnen. Und auch wenn ein Täter mit einem Ermittler kommuniziert, im guten Glauben, dass dieser ein Kind sei, macht er sich strafbar. Damit bekommen die Ermittler alle rechtsstaatlich zulässigen Instrumente an die Hand, damit die Täter, aber auch die Person im Hintergrund und auch die Portalbetreiber, schnell ermittelt und unter Umständen auch verurteilt werden können.
Cybergrooming muss aufhören
Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, trotzdem gibt es noch viel zu tun. Die Anzahl der Ermittler bei Polizei und Staatsanwaltschaft muss erhöht werden, umso viele Kinder wie möglich vor sexuellen Übergriffen wie Cybercoming, dirty talk oder Sexting zu schützen. Den Tätern muss klar sein, dass schon der erste Schritt zu einem sexuellen Missbrauch strafbar sein kann.
Nach wie vor versuchen hauptsächlich männliche Täter minderjährige Kinder über das Internet kennenzulernen, um sie für ihre sexuellen Fantasien zu missbrauchen. Das kann von „dirty talk“ über den Austausch von Fotos aber auch bis hin zu persönlichen Treffen gehen.
Die Täter sind einfallsreich und sprechen die Kinder unter falschen Namen und mit einem falschen Profil über Facebook, Instagram, Snap-Chat, Foren und in Chatrooms an. Das Muster ist immer das gleiche: zunächst wird eine vertrauensvolle Basis aufgebaut, dann wird das Kind oder der Jugendliche missbraucht.
So schützen Sie Ihr Kind vor Cybergrooming
- Klären Sie Ihr Kind unbedingt über drohende Gefahren auf.
- Machen Sie Ihrem Kind niemals Vorwürfe, wenn es von Cybergrooming erzählt.
- Lassen Sie sich immer erzählen, zu wem Ihr Kind neue Kontakte knüpft.
- Halten Sie Ihr Kind dazu an, Ihnen stets von merkwürdigen Vorkommnissen oder komischen Benachrichtigungen zu erzählen.
- Machen Sie im Ernstfall von zweifelhaften Fotos einen Screenshot und informieren Sie gegebenenfalls die Polizei.
So sollten Sie bei Sexting, Beichtaccounts und Cybermobbing reagieren
- Verschaffen Sie sich Klarheit über die Fakten. Wer hat was verschickt, wann war das, wer hat es verbreitet, wie viele haben es bekommen?
- Wenn Sie können, stellen Sie das entsprechende Smartphone sicher, am besten ausgeschaltet. Auf die Inhalte dürfen Sie nicht zugreifen.
- Erheben Sie auf keinen Fall Vorwürfe gegen Ihr Kind, sondern schützen, unterstützen und stärken Sie es.
- Stellen Sie klar, dass nicht Ihr Kind für das Versenden der Fotos verantwortlich ist, sondern derjenige, der den Vertrauensbruch begangen hat.
- Fordern Sie den Täter und andere Beteiligte sofort zum Löschen der Aufnahmen auf. Informieren Sie dazu auch die Schule, falls diese noch keine Kenntnis von dem Vorfall hat.
- Informieren Sie die Eltern der anderen Kinder, die die intimen Fotos versendet oder weitergeleitet haben. Sie können auch den zuständigen schulpsychologischen Dienst oder die Polizei einschalten und Anzeige erstatten.
- Klären Sie mit der Schule, dass das Thema im Unterricht qualifiziert behandelt wird, sodass solche Vorfälle nicht mehr vorkommen.
Achtung: Leiten Sie entsprechende Fotos oder Mails NICHT weiter
Sie machen sich unter Umständen selber strafbar, wenn Sie dies tun. Ein Bildschirmfoto (Printscreen) reicht aus, um die Tat zu belegen.
Screenshot auf dem PC
- Drücken Sie die Taste [Druck] oder [Print Screen] auf Ihrer Tastatur.
- Jetzt hat Windows ein Abbild Ihres Bildschirmes in der Zwischenablage gespeichert.
- Öffnen Sie das Programm, in das Sie das Bildschirmfoto kopieren wollen.
- Drücken Sie die Tastenkombination [Strg – V].
Screenshot auf dem Handy oder Smartphone
- Halten Sie einfach den Power-Button sowie den Leiser-Button für einige Sekunden gleichzeitig gedrückt.
- Anschließend blitzt der Bildschirm kurz auf. Ist das Handy nicht auf stumm geschaltet, ertönt meist auch ein Signal. Den Screenshot finden Sie anschließend bei Ihren Fotos im separaten Ordner „Screenshots“.
- Auf vielen Smartphones haben Sie auch direkt die Möglichkeit den Screenshot zu aufzurufen oder zu teilen. In diesem Fall wird er noch für wenige Sekunden angezeigt, bevor er wieder verschwindet.