Schon in der Schule haben Kinder mit ADHS große Schwierigkeiten und in der Ausbildung setzt sich die Problematik meistens fort. Untersuchungen bei erwachsenen ADHSlern zeigen deutlich, dass sich die Lernprobleme, Konflikte mit Lehrern und Mitschülern oder Strukturierungsschwierigkeiten häufig fortsetzen.
Dabei gibt es Hilfe beim Thema ADHS und Ausbildung, denn nur bei einem geringen Prozentsatz verliert sich die ADHS in der Pubertät. Um trotzdem eine Ausbildung abschließen zu können, sollten alle Hilfen in Anspruch genommen werden, die der Gesetzgeber geschaffen hat.
Der Nachteilsausgleich hilft bei ADHS und Ausbildung
Das Recht auf einen angemessenen Nachteilsausgleich für behinderte Menschen ergibt sich aus dem Gleichheitsgrundsatz, dem Sozialstaatsprinzip und dem Benachteilungsverbot für behinderte Menschen im Grundgesetz: “Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.” das Gilt auch bei ADHS und Ausbildung.
Auf die Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen bezogen schreibt das Berufsbildungsgesetz vor, dass die besonderen Verhältnisse behinderter Menschen zu berücksichtigen sind (§ 65 BBiG Abs. 1). Gemäß § 16 der Musterprüfungsordnung ist die Prüfung an die besonderen Belange behinderter Menschen anzupassen. Natürlich ist es nicht immer einfach, diesen Anspruch auch durchzusetzen. Die IHK und die Handwerkskammer helfent dabei, und auch an Fachhochschulen und Universitäten gibt es Behindertenbeauftragte, sie sich kümmern müssen.
Bei Prüfungen Nachteilsausgleich beantragen
Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Behinderungen können infolge ihrer individuellen Beeinträchtigungen Nachteile beim Erbringen von Leistungsnachweisen entstehen, das ist auch bei ADHS der Fall. Aus diesem Grund haben sie die Möglichkeit, bei der Zwischen-, Abschluss- oder Gesellenprüfung entsprechende Nachteilsausgleiche geltend zu machen, die dann zu einer Modifikation der Prüfung führen können. So wird das Thema ADHS und Ausbildung weniger schwierig.
Auch an Schulen oder Universitäten gibt es diese Möglichkeit. ACHTUNG: Der Antrag auf Nachteilsausgleich sollte von dem Prüfungsteilnehmer rechtzeitig, jedoch spätestens mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung bzw. dem Antrag auf Prüfungszulassung erfolgen. Hier sollte der Jugendliche bereits die für ihn geeigneten Nachteilsausgleiche konkret darlegen und begründen. Beruft er sich erst nachdem er die Prüfung bereits absolviert hat auf seine Behinderung, so kann die Prüfung nicht nachträglich neu bewertet werden.
Diese Nachweise helfen bei ADHS und Ausbildung
- eine ärztliche Bescheinigung / ein psychologisches Gutachten
- eine Stellungnahme des Ausbildungsbetriebes und / oder der Berufschule / eines Bildungsträgers
- die Kopie des Schwerbehindertenausweises (sofern vorhanden).
Was kann ein Nachteilsausgleich bei ADHS in der Ausbildung sein?
Nachteilsausgleiche beziehen sich stets auf die individuellen Besonderheiten und Möglichkeiten von Prüflingen und sollen deren Chancengleichheit gegenüber nichtbehinderten Prüflingen wahren. Somit können auch keine allgemeinverbindlichen Angaben über Prüfungsmodifikationen getroffen werden.Der Nachteilsausgleich bedeutet nicht, dass der junge Erwachsen für eine Prüfung nicht lernen muss oder sie auf jeden Fall besteht, egal welche Leistung er erbringt. Er kann jedoch Prüfungserleichterungen bekommen, die es ihm ermöglichen, sein Defizit auszugleichen.
Im Einzelfall kann das sein:
- Zeitverlängerung, um die Aufgaben zu bearbeiten
- häufigere Pausen
- Mitbringen einer Begleiterson
- Durchführung der Prüfung am eigenen Arbeitsplatz
- mündliche anstelle einer schriftlichen Prüfung