Zwei Schüler aus Bayern hatten sich darüber geärgert, dass in ihrem Abiturzeugnis ein Vermerk mit dem Hinweis auf ihre Legasthenie enthalten war. Diesen Legasthenie Hinweis im Zeugnis wollten sie gerne loswerden und strebten eine Klärung vor Gericht an – im Hinblick auf mögliche Nachteile bei einer Bewerbung für ein Studium oder für eine Ausbildung. Dieses Ziel haben sie nicht erreicht. Der Legasthenie Hinweis im Zeugnis ist rechtens.
Legastheniker haben eine Sonderstellung
Grundsätzlich dürften Legastheniker im Abitur bei der Rechtschreibung großzügiger bewertet werden, einen Vermerk über diese Sonderbehandlung müssen sie jedoch in Kauf nehmen, entschied das Bundesverwaltungsgericht. Es sieht in diesem Vorgang keine Diskriminierung Behinderter und meint, es bestehe kein Anspruch auf „Notenschutz“ ohne dessen Dokumentation im Zeugnis.
Erlass für Legasthenie Hinweis im Zeugnis reicht nicht aus, ein Gesetz muss her
Neben dieser Entscheidung forderte das Gericht eine Nachbesserung der bayrischen Vorgehensweise. Künftig müsse ein parlamentarisches Gesetz und nicht nur ein Erlass den sogenannten Notenschutz für Legastheniker im Abiturzeugnis regeln. Das bayrische Kultusministerium hat bereits eine Gesetzesinitiative angekündigt. In Bayern und ausnahmsweise auch in einigen anderen Bundesländern kann die Sonderbehandlung von Legasthenikern auf Antrag auch bis zum Abitur gewährt werden.
Legasthenie bei Schülern und Studenten häufig
In jeder Schulklasse sitzt statistisch gesehen mindestens ein Legastheniker und auch jeder 200. Student leidet an der Teilleistungsstörung. Die Betroffenen haben meist eine deutlich verlangsamte Lesegeschwindigkeit und machen sehr viele Rechtschreibfehler. Beim Lesen und Schreiben bedeutet das gravierende Benachteiligungen in allen Fächern, werden diese Kernkompetenzen doch überall benötigt. Um den Betroffenen zu helfen, haben die Bundesländer Verordnungen und Erlasse entwickelt, die mit einem Nachteilsausgleich die Defizite ausgleichen sollen.
Wie kann Legasthenikern geholfen werden?
Je frühzeitiger eine Förderung im Sinne einer Lerntherapie begonnen wird, desto besser für die Betroffenen. Mit strategiegeleiteten Programmen lernen die Kinder die Rechtschreibregeln anzuwenden. Dazu gehören Übung und Ausdauer, denn eine Legasthenie ist eine resistente Sprachentwicklungsstörung. Reine Nachhilfe hilft den Kindern nicht, denn neben der Rechtschreibfähigkeit und der Lesekompetenz muss häufig auch das Vertrauen der Kinder in ihre Fähigkeiten (wieder) aufgebaut und die Eltern unterstützt werden.