Dyskalkulie-Check

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Die Schüler mit einer festgestellten Rechenstörung können in der dritten und vierten Klasse für ein Schuljahr von der Benotung im Fach Mathematik befreit werden. Ob das auf Ihr Kind möglichweise zutrifft, können Sie mit einem Dyskalkulie-Check eingrenzen. Ist Ihr Kind betroffen, kann es als sogenannten Nachteilsausgleich bei Klassenarbeiten bis zu 25 Prozent mehr Zeit erhalten und besondere methodische Hilfsmittel einsetzen.

So erkennen Sie eine Dyskalkulie

Je eher Ihr Kind eine Förderung seiner Rechenfähigkeiten erfährt, desto besser ist die Prognose. Doch wie gehen Sie jetzt am besten vor? Mit einem Dyskalkulie-Check zuhause können Sie bereits den ersten Schritt gehen. Wenn von der folgenden Liste mehr als die Hälfte auf Ihr Kind zutrifft, könnte eine Rechenschwäche die Ursache sein.

Dyskalkulie-Check (Download)

Hinweise auf eine Dyskalkulie mit dem Dyskalkulie-Check

  • Verwechslung der Operationssymbole (+, -, x,:)
  • kann komplexe Aufgaben nicht lösen
  • Probleme beim Kopfrechnen
  • Probleme mit oben, unten, hinten, vorne
  • kann schlecht einschätzen, wie lange etwas dauert
  • hört nicht genau, oft auch geringe Verwechslungen beim Hören
  • sieht nicht genau, oft auch geringe Verwechslungen beim Sehen
  • falsches Schreiben von Zahlen (z.B. 43 statt 34)
  • falsches Lesen von Zahlen (z.B. 13 statt 31)
  • Verwechslung von Maß,- Zeit-oder Längeneinheiten
  • kein Verständnis vom dekadischen System (10ersystem)
  • häufiges Verzählen um 1

Und so kann es nun weitergehen

Im nächsten Schritt sollten Sie die Lehrkraft Ihres Kindes auf Ihre Vermutung ansprechen. Entweder leitet dieser weitere Schritte ein oder sie müssen selber aktiv werden. Ein offizieller Dyskalkulie-Test in einer Erziehungsberatungsstelle oder in einer niedergelassenen psychologischen Praxis schafft Klarheit. Solch ein Test wird immer in Kombination mit einem Intelligenztest durchgeführt, um eine Lernschwäche oder Lernbehinderung um auszuschließen.

Nach dem Dyskalkulie-Check folgt die Therapie

Ist der Test positiv, sind Sie schon einen großen Schritt weiter. Nun kann eine gezielte Förderung einsetzen, deren Kosten u.U. vom örtlichen Jugendamt übernommen werden. Dazu benötigen Sie ein entsprechendes Gutachten und ebenso eine formlose Beurteilung durch die Schule. Sie können nun mit Ihrem Kind eine Lerntherapie beginnen.

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