Darmstadt-Dieburg – Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat die Klage einer Mutter abgewiesen, mit der sie erreichen wollte, dass das Kreisjugendamt die Kosten für eine Legasthenietherapie für ihr Kind übernehmen sollte. Das Gericht bestätigt damit die Rechtsauffassung des Landkreises, wonach die Schulen als Bildungseinrichtungen des Landes dafür zuständig sind, auch von Legasthenie betroffenen Kindern Lesen und Schreiben beizubringen. Der Landkreis bezieht sich damit auf die Verordnung des Hessischen Kultusministeriums vom 18. Mai 2006, die festlegt, dass Jugendhilfe erst dann einspringt, wenn individuelle schulische Hilfen nicht ausreichen.
Die Schule, an der das Kind unterrichtet wird, hatte die Mutter mit dem Hinweis an das Jugendamt verwiesen, sie sei für eine Legasthenieförderung nicht ausgestattet. „Das Gericht bestätigt mit dem Urteil, dass die Jugendhilfe nicht verpflichtet ist, Säumnisse der Schulverwaltungen auszugleichen und die Kosten für Legasthenieförderungen zu übernehmen“, so Klaus Peter Schellhaas, Erster Kreisbeigeordneter. Auch Kultusministerin Karin Wolff sei über das Urteil informiert worden. Denn es sei Aufgabe des Kultusministeriums, Schulen so auszustatten, dass Kinder mit so genannten Teilleistungsschwächen, zu der auch die Legasthenie gehört, speziell gefördert werden können. Im Landkreis Darmstadt-Dieburg wurden in der Vergangenheit in Spitzenzeiten für rund 400 Kinder Therapiekosten übernommen.
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Verwaltungsgericht gibt Kreisjugendamt Recht