Wenn Ihr Kind krank ist, braucht es eine Entschuldigung. Auch wenn es aus anderen Gründen fehlt, ist früher oder später eine mündliche oder schriftliche Entschuldigung fällig. Sie muss über den Grund des Fernbleibens informieren und noch einige andere Informationen beinhalten. Da es in Deutschland eine allgemeine Schulpflicht gibt, ist die Entschuldigung für die Schule wirklich wichtig.
Update Corona
Viele Eltern sind derzeit besorgt, ob das Corona Virus ihrem Kind vielleicht doch mehr schaden kann als bisher gedacht. Oder sie überlegen, ob ihr Kind sich vielleicht anstecken und die Erkrankung dann an die Familie weitergeben kann, an Risikogruppen. Corona ist gefährlich und ansteckend. Es scheint aber so zu sein, dass Kinder und gesunde Erwachsene in den meisten Fällen nur schwache Sympome zeigen und schnell genesen. Panik ist also nicht angesagt. Trotzdem sollten kranke Kinder Zuhause bleiben und auch eine leichte Erkältung auskurieren.
Wer wegen Corona nicht in die Schule gehen kann, sei es wegen Risikopersonen in der Familie oder Erkrankten, muss das auch entschuldigen. Eine schriftliche Bestätigung vom Arzt reicht aus, um beispielsweise nicht am Präsenzunterricht teilnehmen zu müssen. In vielen Fällen ist Homeschooling oder sogar Einzelunterricht möglich.Wie Sie Ihr Kind richtig entschuldigen, lesen Sie hier.
Uta Reimann-Höhn, Diplom Pädagogin
Entschuldigung wegen Corona
Wer zur Risikogruppe gehört, egal ob Kind oder Angehörige im gleichen Haushalt, kann sich vom Präsenzunterricht in der Schule befreien lassen. Dazu ist in der Regel eine schriftliche Bestätigung vom Arzt notwendig. Legen Sie diese den Lehrkräften oder der Schulleitung vor, gerne auch per E-Mail oder Post, sodass Ihr Kind nicht in den Unterricht muss. „Hiermit beantrage ich die Befreiung vom Präsenzunterricht für mein Kind XY, da es Kontakt zu Risikopatienten hat. Ich bitte dies zu entschuldigen. MfG“
Eltern sind für den Schulbesuch verantwortlich
Erscheint ein Kind nicht im Unterricht, können die Eltern zur Rechenschaft gezogen werden. Solange die Schule nicht geschlossen wird, solange sind Sie verpflichtet, Ihr gesundes Kind in den Unterricht zu schicken. Dabei sind ein oder zwei Krankentage meist kein Problem, aber je nach interner Regelung wird eine Entschuldigung früher oder später notwendig. Je länger ein Kind fehlt, desto wichtiger wird die Entschuldigung. Achtung: Es können sogar Geldstrafen verhängt werden. Hier erfahren Sie, wie Sie eine richtige Entschuldigung für die Schule schreiben, wenn Ihr Kind krank oder verhindert ist.
Entschuldigung mündlich oder schriftlich
Es ist also sinnvoll, eine gute Entschuldigung für die Schule ins Klassenheft oder als Brief zu schreiben. Fehlt Ihr Kind nur kurz, reicht oft die mündliche Entschuldigung aus. Entschuldigungen können auch dann notwendig sein, wenn Kinder keine Hausaufgaben haben, an Klassenfahrten oder Wandertagen nicht teilnehmen möchten oder bei Prüfungen fehlen. Starke Besorgheit der Eltern, ihr Kind können sich in der Schule anstecken, ist kein Grund für eine Entschuldigung. Anders sieht es aus, wenn ein Kind Vorerkrankungen hat und besonders vorsichtig sein muss. Da hilft es, ein Attest vom Arzt vorzulegen.
Gründe für Entschuldigungen
- Ihr Kind kann am Unterricht nicht teilnehmen.
- Ihr Kind kann an einer Klassenarbeit nicht teilnehmen.
- Ihr Kind kann an der Klassenfahrt nicht teilnehmen.
- Ihr Kind kann nicht zum Wandertag kommen.
- Ihr Kind hat keine Hausaufgaben gemacht.
- Ihr Kind kann nicht am Sportunterricht teilnehmen.
- Ihr Kind braucht Sonderurlaub wegen einer Hochzeit oder wegen eines Todesfalls.
- Ihr Kind besucht eine Beratungsstelle oder wird getestet, beispielsweise wegen einer Teilleistungsstörung.
- Ihr Kind muss zum Arzt.
Halten Sie die Richtlinien ein
Wenn Eltern ihrem minderjährigen Kind eine Entschuldigung schreiben, müssen sie bestimmte formale und inhaltliche Richtlinien erfüllen. Nicht jeder weiß, was das genau bedeutet. Die wichtigsten formalen Kriterien erfahren Sie hier. Vergessen Sie nicht, die Entschuldigung zu unterschreiben. Auch wichtig, Sie müssen das Sorgerecht haben, um Ihr Kind entschuldigen zu können. Bei Kindern aus getrennten Haushalten ist das nicht immer der Fall.
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Immer wieder bekommen Lehrer skurrile Entschuldigungen, die sie nicht anerkennen können. In manchen Fällen sind die Folgen für die Kinder nicht erfreulich. Unlust, Schulangst oder die Pubertät sind keine haltbaren Gründe für ein Fernbleiben des Unterrichts. Auch nicht
- wir dachten, es wäre ein Feiertag
- meine Tochter hat sich ausgeschlossen und konnte ihren Schulranzen nicht aus der Wohnung holen
- das Müsli war alle
- der Strom war ausgefallen und deshalb hat der Wecker nicht geklingelt
- es hat so stark geregnet
Eltern sind zur Entschuldigung verpflichtet
In den Schulgesetzen der Bundesländer ist festgehalten, dass Eltern eine Entschuldigungspflicht haben. Sie müssen diese bei minderjährigen Kindern wahrnehmen. Deshalb sind sie auch dazu verpflichtet, für den Schulbesuch zu sorgen.
Mütter und Väter oder die Erziehungsberechtigten kommen also nicht darum herum und sollten stets eine Entschuldigung für die Schule verfassen.
Wichtig: Jedes Kind muss in die Schule gehen, und die Eltern haben dafür die Aufsichtspflicht. Kann das Kind aus unterschiedlichen Gründen einen oder mehrere Schultage den Unterricht nicht besuchen, so sind seine Eltern, bzw. die Erziehungsberechtigten, dazu verpflichtet, den Klassenlehrer und die Schule in angemessener Weise über die Gründe zu informieren.
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In der Entschuldigung sollten daher
- die Gründe des Fehlens (die Krankheit) erklärt werden,
- und die voraussichtliche Dauer,
- aber es muss auch um Entschuldigung gebeten werden.
Fragen Sie in der Schule nach
Auf Bundesebene gibt es eine Verpflichtung, dass Eltern ihr Kind entschuldigen müssen. Die Gesetze und Verordnungen schreiben vor, dass spätestens am zweiten Fehltag eine mündliche und am dritten Fehltag eine schriftliche Entschuldigung abgegeben werden muss.
Jede Schule darf darüber hinaus aber entscheiden, ob sie diese Regelung anpasst. Die Vorgehensweise wird in der jeweiligen Hausordnung geregelt. Eltern erhalten diese zu Beginn eines Schuljahres.
Liegt Ihnen diese Hausordnung nicht vor, so können Sie sie im Sekretariat einsehen. Dort wird geregelt, ob
- ein Anruf als Entschuldigung genügt,
- ab wann ein Kind entschuldigt werden muss,
- für welchen Zeitraum eine Entschuldigung gilt.
Jede Schule darf eigene Regelung einführen
Immer mehr Schulen wollen bereits ab dem ersten Schultag darüber informiert werden, wenn Schüler am Unterricht nicht teilnehmen können.
Viele Schulen sind kulant, wenn es um die Abgabe der schriftlichen Entschuldigung geht. Häufig reicht es, wenn das Kind mündlich entschuldigt wird und die schriftliche Entschuldigung mitbringt, wenn es wieder gesund ist.
Lehrerinnen und Lehrer, die im Kontakt mit Eltern stehen, nehmen es mit der Abgabe der schriftlichen Entschuldigung oft nicht so genau.
Es reicht ihnen, wenn sie etwas schriftlich in der Hand haben, sobald das Kind wieder am Unterricht teilnimmt. Das entlastet die Eltern.