Für viele Eltern ist es ein Schock, wenn bei ihrem Kind ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wird und die Inklusion Thema wird. Sie benötigen Aufklärung, Unterstützung und Hilfe, besonders auch bei der Beschulung ihres Kindes.
Inklusion – was ist das und wen betrifft es?
Gerade Kinder mit Behinderungen, denen das Recht auf eine angemessene Bildung und Ausbildung ebenso wie anderen zusteht, brauchen einen geschützten Platz, um ihre Fähigkeiten angemessen entwickeln zu können. Diese besondere Beschulung kann als Integration an allgemeinen Schulen (Inklusion) oder (noch) in eigens dafür vorgesehenen Förderschulen stattfinden.
Sonderpädagogischer Förderbedarf – dies betrifft in Deutschland rund 5% aller Schüler von der ersten bis zur zehnten Klasse.
Inklusion: Die Förderschulen werden abgeschafft
Da die unterschiedlichen Behinderungsformen auch verschiedene Rahmenbedingungen erfordern, werden zurzeit noch bundesweit 10 Typen von Förderschulen unterschieden.
Mit der Umstellung auf die Inklusion nimmt die Zahl der Förderschulen ab, da die Schülerzahlen an ihnen zurückgehen. Viele Eltern möchten, dass ihre Kinder Regelschulen besuchen und nicht mehr in besondere Schulen „abgeschoben“ werden.
Förderschulen gibt es für
- Blinde
- Gehörlose
- Sehbehinderte
- Schwerhörige
- Geistigbehinderte
- Körperbehinderte
- Kranke
- Lernbehinderte
- Sprachbehinderte
- Verhaltensgestörte.
Sonderpädagogische Förderung findet zunehmend in Regelschulen statt als Inklusion. Inklusion ist ein Menschenrecht, das in der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschrieben ist. Deutschland hat diese Vereinbarung unterzeichnet – mit der Umsetzung von Inklusion steht das Land aber noch am Anfang eines langen Prozesses.
In der Tat sind noch viele Fragen zu klären und Probleme zu lösen. Die Integration kann nur funktionieren, wenn die Schulen mit genügend Geld und qualifiziertem Personal ausgestattet sind.
Die Umsetzung der Inklusion wird heftig diskutiert – eine umfassende Informationsseite mit vielen Fragen und Argumenten ist www.inklusionsfakten.de.
Was ist Inklusion genau
2009 trat in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft, die das Recht der Teilhabe behinderter Menschen am alltäglichen Leben stärkt. Für die Schule bedeutet das also, dass kein Kind aufgrund geistiger oder körperlicher Handicaps von einer Regelschule abgewiesen werden darf. Die Umsetzung der Inklusion liegt allerdings in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer und ist längst nicht überall gesetzlich verankert.
2011 besuchten in Niedersachsen 49,9 Prozent aller lern- oder körperbehinderten Schüler eine reguläre Schule. In Berlin und Bremen liegt der Anteil bei mehr als 40 Prozent, in Hamburg bei 25%. In NRW und Sachsen-Anhalt sind es 16% und in Niedersachsen nur 8,5 Prozent.
Bei der Förderquote insgesamt reicht die Spannweite im Schuljahr 2013/14 von 5,3 Prozent in Niedersachsen bis hin zu 10,8 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern.
Inklusion ist in jedem Bundesland anders
In Hessen scheint der Inklusionsgedanke noch nicht wirklich angekommen zu sein.
Momentan bekommt eine Schule pro Inklusionskind 4 sonderpädagogische Lehrerstunden pro Woche zugeteilt. Die Schulen bemühen sich also, mehrere Inklusionskinder in einer Klasse zusammenzufassen, sodass sie dann mit einer halben zusätzlichen Lehrerstelle an ihrer Schule fest rechnen können.
Träger der Lehrerstunden ist das Schulamt. Doch die Anzahl der angemeldeten Inklusions-Kinder richtet sich nicht nach den Bedürfnissen der Schule.
Eltern wollen eine gute Versorgung ihrer Kinder haben, ganz egal, wie viele an einer Schule angemeldet sind. Hier ist Nachbesserung dringend erforderlich.
So arbeitet Rheinland-Pfalz inklusiv
Eine junge Erzieherin in Mainz arbeitet im Zuge der Inklusion vollkommen anders. Sie betreut mit einer Kollegin jeweils zur Hälfte einen autistischen Jungen, und zwar rund um seinen Schulbesuch. Er wird vom Bus abgeholt und während der gesamten Unterrichtszeit in der Regelschule betreut und unterstützt. Träger der Maßnahme ist die Lebenshilfe, also das Jugendamt.
Besser ein behindertes Kind in Mainz als in Wiesbaden?
Obwohl beide Städte aneinander grenzen, wird der Inklusionsgedanke völlig unterschiedlich umgesetzt. Ein Wiesbadener Kind besucht entweder weiterhin eine Förderschule, oder es wird in einer Regelschule mit NUR 4 Stunden pro Woche betreut. Ein Mainzer Kind bekommt hingegen eine lückenlose Betreuung.
Lehrer werden unzureichend vorbereitet
Rund ein Viertel aller Kinder mit besonderem Förderbedarf (mehr als 100.000) werden inzwischen in Deutschland inklusiv unterrichtet (Quelle: Monitor Lehrerbildung). Doch wer unterrichtet diese Kinder? Lediglich sieben Prozent aller Hochschulen haben Inklusion im Curriculum, also sowohl in den Bildungswissenschaften als auch in den Fachwissenschaften und der Fachdidaktik verankert. Behinderte Kinder werden also zum Großteil von Lehrerinnen und Lehrern unterrichtet, die dafür nicht ausgebildet wurden.
Sie wollen mehr wissen?
Weitere Untersuchungsergebnisse und Empfehlungen beinhaltet die aktuelle Publikation des Monitors Lehrerbildung „Inklusionsorientierte Lehrerbildung – vom Schlagwort zur Realität?!“.
Diese liefert erstmalig Daten zum Thema auf Grundlage einer Befragung, an der sich 65 von 70 deutschen Hochschulen und alle 16 Länder beteiligt haben. Ab dem 11. Mai hier www.monitor-lehrerbildung.de zu finden.
Der Monitor Lehrerbildung ist ein gemeinsames Projekt von Bertelsmann Stiftung, CHE Centrum für Hochschulentwicklung, Deutsche Telekom Stiftung und dem Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft. Weitere Informationen unter www.monitor-lehrerbildung.de