Alle Kinder in Deutschland müssen die Schule besuchen, das regelt die Schulpflicht Deutschland. Vielleicht wäre es auch richtiger zu schreiben, sie dürfen die Schule besuchen (hier können Sie einen Schulcheck durchführen). Über dieses Thema gibt es immer wieder emotional geführte Diskussionen. Manche Eltern wollen entscheiden, ob sie ihre Kinder selber unterrichten oder dem öffentlichen Schulsystem anvertrauen. Andere finden es besonders gut, dass diese Entscheidung nicht den Eltern überlassen wird.
Wie ist das mit der Schulpflicht in Deutschland geregelt?
Die allgemeine Schulpflicht dauert 9 Jahre. Sie beginnt von Bundesland zu Bundesland zu unterschiedlichen Zeitpunkten. In Hessen sind alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. Juni das letzte Lebensjahr vollendet haben. In anderen Bundesländern ist dieser Termin etwas früher oder etwas später oder sogar flexibel geregelt. Auskunft darüber geben die Bildungsserver der einzelnen Länder oder das Kultusministerium.
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Verlängerte Schulpflicht
Nach neun Jahren ist die allgemeine Schulpflicht in Deutschland erfüllt. Wer jedoch nicht sofort ein Ausbildungsverhältnis beginnt oder auf eine weiterführende Schule wechselt, der muss mindestens noch ein weiteres Schuljahr anhängen. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten, zum Beispiel eine Mittelschule, eine berufliche Schule, ein Berufsgrundbildungsjahr oder der Besuch einer Berufsfachschule.
Für Schülerinnen und Schüler, die selbst nach neunjährigem Schulbesuch keinen Hauptschulabschluss haben, kann die Vollzeitschulpflicht um bis zu zwei Jahre verlängert werden. In dieser Zeit dürfen sie kein Arbeits- oder Dienstverhältnis eingehen. Diese Regelung dient dem Schutz der Jugendlichen. Es bewahrt sie davor ausgebeutet zu werden und hilft Ihnen dabei, sich durch eine gute Bildung Chancen im späteren Leben zu sichern.
Zusammenfassung: Insgesamt endet die Schulpflicht, die in Deutschland 1919 flächendeckend eingeführt wurde, meist zum Ende des Schuljahrs, in dem der Schüler 18 Jahre alt wird und 12 Jahre zur Schule oder Berufsschule gegangen ist.
Öffentliche Schule oder Privatschule
Viele Eltern würden ihre Kinder gerne zu Hause unterrichten und eine eigene kleine Schule betreiben. Doch das ist in Deutschland in der Regel nicht erlaubt. Nur mit einer Ausnahmegenehmigung, zum Beispiel bei einer Krankheit, dürfen Kinder eine gewisse Zeit zu Hause unterrichtet werden. Die Schulpflicht bezieht sich entweder auf öffentliche Schulen oder auf anerkannte Privatschulen.
Das ist nicht auf der ganzen Welt so. Es gibt eine Reihe von Ländern, in denen das Unterrichten zu Hause erlaubt und gesellschaftlich anerkannt ist. Es hat Vor- und Nachteile. Verantwortungsbewusste und gebildete Eltern nehmen diese Aufgabe sehr ernst und kümmern sich oft gut um ihre Kinder. Doch das ist nicht in allen Familien so. Die Schulpflicht in Deutschland dient also der Gleichbehandlung und dem Schutz der Kinder.
Es geht bunt zu in Deutschlands Schulen
Mit fünf oder sechs Jahren werden alle Kinder in eine Grundschule eingeschult. Wenn Kinder den Anforderungen der Schule noch nicht genügen, können sie zurückgestellt werden. Nach vier oder sechs Jahren, das ist je nach Bundesland unterschiedlich, wählen Sie dann den individuellen Schulweg. Sie können entweder eine Hauptschule besuchen, eine Realschule, eine Gesamtschule oder das Gymnasium. Diese allgemeinen Schulen sind neun Jahre lang verpflichtend. Wer vor dem 18. Lebensjahr die Schule verlässt, muss im Anschluss daran eine Ausbildung machen und einen Beruf erlernen. Die Jugendlichen besuchen dann den Unterricht einer Berufsschule.
Eltern und Kinder haben Pflichten
Nicht nur du Kinder und ihre Eltern, sondern auch die Schule hat einen Bildungs- und Erziehungsauftrag. Was bedeutet das? Es geht darum, Eigenverantwortlichkeit und Selbstständigkeit zu erlernen. Der Grundstock dafür ist eine breite Allgemeinbildung und eine Berufsausbildung, das möchte das Schulgesetz in Deutschland erreichen.
Das sind die Pflichten von Schülerinnen und Schülern
- die regelmäßige und pünktliche Teilnahme am Unterricht,
- Teilnahme an verbindlichen Veranstaltungen, die außerhalb der Unterrichtszeiten stattfinden, z. B. Klassenfahrten oder Schulausflüge,
Was passiert, wenn Schülerinnen und Schüler unentschuldigt fehlen?
Gesetzlich betrachtet gilt das unentschuldigte Fehlen als Verletzung der Schulpflicht. Eltern machen sich strafbar, wenn sie ihre Kinder nicht zur Schule schicken. Aber auch Kinder haben die Verpflichtung, regelmäßig und pünktlich am Unterricht teilzunehmen. Sie müssen auch an verbindlichen Veranstaltungen wie Klassenfahrten oder Schulausflügen teilnehmen. Wer unentschuldigt fehlt, muss mit Konsequenzen rechnen. Das können Erziehungsmittel oder sogar Ordnungsmaßnahmen sein.
Diese Erziehungsmittel gibt es
- mündliche Ermahnung
- Eintragung ins Klassenbuch
- Nachsitzen
- Brief an die Eltern
- Ausschluss von der laufenden Stunde
Diese Ordnungsmaßnahmen gibt es (teilweise nur in sehr schweren Fällen)
- Versetzung in eine Parallelklasse
- Überweisung an eine andere Schule der gleichen Schulform
- Unterrichtsausschluss von bis zu 3 Monaten
- Verweis von allen Schulen